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Erstellt am Freitag, 30. September 2016 13:37

Smartphone-Nutzerinnen
婟ber dts Nachrichtenagentur
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln begrüßt, wonach "das nichtsendungsbezogene Angebot der Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 presseähnlich" sei und damit gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoße.
"Das Kölner OLG verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit diesem Urteil, sich künftig an den Rundfunkstaatsvertrag zu halten", sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff in Köln. Zwar sei es der ARD selbstverständlich unbenommen, eine Tagesschau-App anzubieten. Eine öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet dürfe es aber nicht geben. Zuvor hatte bereits der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Verbot der Presseähnlichkeit von nichtsendungsbezogenen öffentlich-rechtlichen Internetangeboten mit Blick auf jede einzelne Ausgabe zu beachten sei. Die acht klagenden Zeitungsverlage sehen in der kostenlosen Tagesschau App eine Wettbewerbsverzerrung.
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