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Urteil: Medikamenten-Festpreise gelten auch für ausländische Anbieter

Erstellt am Mittwoch, 22. August 2012 18:34
Pillen
Die deutschen Festpreise für Medikamente gelten auch für ausländische Anbieter.
Das hat am Mittwoch der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in Karlsruhe entschieden. Damit müssen sich auch ausländische Online-Anbieter an die in Deutschland geltenden Festpreise für Medikamente halten. Online-Apotheken hatten in der Vergangenheit mit günstigeren Preisen für Medikamente für Unmut unter deutschen Apothekern gesorgt.