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Bundesverfassungsgericht beschränkt Verwendung von Telekommunikationsdaten

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verwendung von Telekommunikationsdaten eingeschränkt.
Die Richter urteilten am Freitag, dass die Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen teilweise verfassungswidrig seien. Sie würden zum Teil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen.